Veränderte Bedingungen in der Kinderbetreuung des RZKB

Veränderte Bedingungen in der Kinderbetreuung

Not-Kinderbetreuung in Krippen und der AuBe, Tagesmütter unverändert

  

Ab Montag den 23.03.2020 werden wir daher nur noch an gewissen Standorten eine Kinderbetreuung anbieten.

 

 

Wo findet sie statt?

 

Die Not-Kinderbetreuung wird durchgehend von 06.00 Uhr morgens bis 23.00 Uhr abends an folgenden Standorten durch das RZKB gewährleistet:

 

Im Norden:

o Eupen Kinderkrippe (Hillstraße 9): Kinder 0-3 Jahre

o Eupen Villa Peters (Monschauerstraße 10): Kinder 3-12 Jahre

 

Im Süden:

o Sankt Vith Kinderkrippe (Bödemchen 29): Kinder 0-3 Jahre

o Sankt Vith Grundschule Kgl. Athenäum (Untere Büchelstraße 2): Kinder 3-12 Jahre

o Bütgenbach Gemeinsame Grundschule (Wirtzfelder Weg 6): Kinder 3-12 Jahre

 

WICHTIG: Alle anderen Standorte der außerschulischen Betreuung werden ab Montag, dem 23. März 2020, geschlossen. Die Betreuung in den Schulen (während der üblichen Schulzeiten) wird weiterhin gewährleistet. Die Eltern, die weiterhin ihre Kinder zur Beaufsichtigung in die Schule bringen und anschließend die außerschulische Betreuung für ihre Kinder beanspruchen wollen, müssen selbst für die Beförderung zwischen der Schule und dem Standort der außerschulischen Betreuung sorgen.

 

Abgesehen von der Not-Kinderbetreuung und der Schließung der Standorte der außerschulischen Betreuung, die nicht von der Not-Die Betreuung bei den Tagesmüttern wird weiterhin aufrechterhalten. Dies gilt auch bis auf weiteres zu den normalen Öffnungszeiten und den o.g. Bedingungen in der Kinderkrippe Hergenrath.

 

An wen richtet sich unsere Not-Kinderbetreuung?

 

Diese Not-Kinderbetreuung steht vorrangig den Kindern jener Eltern zur Verfügung, die folgenden Berufskategorien angehören: Ärzte, Krankenpfleger, Pflegehelfer, Familienhelfer, Mitarbeiter der Polizei- und Sicherheitsbehörden und Mitarbeiter der Feuerwehr. Eltern von Kindern, die ihrer Arbeit an ihrem Arbeitsplatz nachgehen müssen und keine andere Betreuungsmöglichkeit finden, können diese Notfallbetreuung auch in Anspruch nehmen.

 

Um diese Not-Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen müssen beide Elternteile von ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausfüllen lassen, die besagt, dass ihre Anwesenheit am Arbeitsort erforderlich ist.

 

Kinder mit grippeähnlichen Symptomen werden nicht zur Kinderbetreuung zugelassen.

 

 

Wie melde ich mich für die Not-Kinderbetreuung an?

 

Die Anfrage für eine Not-Kinderbetreuung ab Montag, dem 23. März 2020 muss spätestens am Freitag, dem 20. März 2020, beim RZKB eingereicht werden: Tel. 087/554830 oder schicken sie folgende Informationen:

 

Name des Kindes

Geburtstag des Kindes

Betreuungsort 

Datum und Uhrzeiten 

Namen der Eltern

Telefonnummer Privat

Arbeitsstelle und Kontakt Telefonnummer

Tage und Uhrzeiten der Betreuung

 

Inklusive einer Arbeitsbescheinigung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Um uns die Planung zu erleichtern bitten wir Sie, Ihren Betreuungsbedarf frühestmöglich anzumelden, spätestens jedoch am Vortag bis 13.00 Uhr.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Entgegenkommen und wünschen Ihnen weiterhin, dass Sie und Ihre Familie gut durch diese schwierige Zeit kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Team des RZKB

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